Mietwertgutachten

Im Falle von Miethöheauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich) ist es notwendig ein Gutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete (Marktmiete) zu erstellen. Dazu wird anhand statistischer Verfahren die Marktmiete ermittelt. Diese entspricht der Miete, welche am Markt für eine Wohnung mit vergleichbarer Größe und vergleichbarer Ausstattung zu erzielen wäre.

Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Gesetze zum Mieterschutz in der Bundesrepublik Deutschland sehr streng. Zeiträume und die Höhe von Mietanhebungen (Kappungsgrenze) sind gesetzlich definiert.

Ein Mietwertgutachten kann helfen eine berechtigte Mieterhöhung zu untermauern. Ebenso zeigt es zu hohe Mietforderungen auf und liefert die maximal zulässige Miete.

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Martin Kellermann
Dipl.-Wirtsch.- Ing. (FH)
Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
Mieten und Pachten

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